01
Was in der Vorschreibung steht
- Verein: Name und Anschrift.
- Mitglied: Name, Anschrift und Datum der Vorschreibung.
- Beiträge: Bezeichnung, Zeitraum und Betrag je Zeile, darunter die Summe.
- Zahlung: Frist, Kontoinhaber, IBAN, BIC und Verwendungszweck.
Die zweite Seite erklärt die Hinweise und gehört nicht zur Vorschreibung.
02
Warum keine Umsatzsteuer darauf steht
Echte Mitgliedsbeiträge zahlen die Mitglieder, weil sie Mitglied sind, nicht für eine konkrete Leistung des Vereins. Weil kein Leistungsaustausch stattfindet, sind sie nicht umsatzsteuerbar. Die Vorschreibung ist deshalb auch keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, denn eine solche rechnet über eine Lieferung oder sonstige Leistung ab (§ 11 Abs. 2 UStG).
Anders ist es bei unechten Mitgliedsbeiträgen, denen eine Leistung an das einzelne Mitglied gegenübersteht, etwa ein Kurs oder Eintrittskarten. Sie sind Entgelt, dafür gibt es die Rechnungsvorlage. Den Unterschied erklärt der Artikel Mitgliedsbeitrag und Steuer.
03
Woher Höhe und Fälligkeit kommen
Wie hoch der Beitrag ist und wann er fällig wird, ergibt sich aus den Statuten und den Beschlüssen, die sich auf sie stützen. Die Musterstatuten des Innenministeriums verpflichten die Mitglieder zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die Festsetzung der Beiträge ist dort Aufgabe der Generalversammlung.
Einzelheiten wie ermäßigte Beiträge oder Fälligkeiten lassen sich in einer Beitragsordnung regeln, wie der Artikel Mitgliedsbeiträge einheben beschreibt.
04
Beitrag und Spende
Mitgliedsbeiträge sind in der Höhe, die ordentliche Mitglieder laut Statuten zahlen, keine absetzbare Spende, auch nicht bei einem spendenbegünstigten Verein (§ 4a Abs. 7 Z 2 EStG). Freiwillige Zahlungen über diesen Beitrag hinaus können bei einem spendenbegünstigten Verein eine Spende sein. Dafür gibt es die Vorlage Spendenbestätigung.
05
Beiträge mit Vereinsbuddy
In Vereinsbuddy legst du Beitragsarten einmal an und weist sie einzelnen Mitgliedern oder einer ganzen Kategorie auf einmal zu. Ab dem Tarif Standard geht die Vorschreibung per E-Mail hinaus, mit QR-Code, sobald die IBAN des Vereins hinterlegt ist. Für Zahlungseingänge am verbundenen Vereinskonto schlägt Vereinsbuddy die Zuordnung zum offenen Beitrag vor. Details: Mitgliedsbeiträge.
06
Häufige Fragen
Gehört Umsatzsteuer auf die Beitragsvorschreibung?
Nein. Echte Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für eine Leistung und nicht umsatzsteuerbar. Anders ist es bei unechten Mitgliedsbeiträgen, denen eine Leistung an das einzelne Mitglied gegenübersteht.
Ist die Vorschreibung eine Rechnung?
Nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Eine Rechnung rechnet dort über eine Lieferung oder sonstige Leistung ab (§ 11 Abs. 2 UStG). Echte Mitgliedsbeiträge sind keine Gegenleistung dafür, deshalb genügt eine Vorschreibung.
Können Mitglieder den Beitrag als Spende absetzen?
Nein, nicht in der Höhe, die ordentliche Mitglieder laut Statuten zahlen (§ 4a Abs. 7 Z 2 EStG). Freiwillige Zahlungen darüber hinaus können bei einem spendenbegünstigten Verein eine Spende sein.
Was tun, wenn ein Mitglied nicht zahlt?
Zuerst folgt eine Zahlungserinnerung, bei Bedarf eine Mahnung mit neuer Frist. Welche Folgen ein Rückstand hat, regeln die Statuten. Vorlagen für alle Stufen gibt es unter Zahlungserinnerung und Mahnung.
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