01
Was auf einer Rechnung stehen muss
Grundsätzlich enthält eine Rechnung nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG diese Angaben:
- Name und Anschrift des Vereins, der die Rechnung ausstellt
- Name und Anschrift des Empfängers, bei einem Gesamtbetrag über 10.000 Euro und einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen auch dessen UID-Nummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
- den Tag der Leistung oder den Zeitraum, über den sie sich erstreckt
- das Entgelt und den Steuersatz, bei einer steuerfreien Leistung einen Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt
- den Steuerbetrag
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung nur einmal vergeben wird
- die UID-Nummer des Vereins, soweit er im Inland Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht
Wie das Schreiben heißt, spielt keine Rolle: Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird (§ 11 Abs. 2 UStG).
02
Rechnungen bis 400 Euro und von Kleinunternehmern
Übersteigt der Gesamtbetrag 400 Euro nicht oder nimmt der Verein die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch, genügen neben dem Ausstellungsdatum weniger Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG): Name und Anschrift des Vereins, Menge und Bezeichnung der Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe und der Steuersatz.
Ein Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit und weist sie nicht aus. Steht in einer Rechnung an einen Unternehmer trotzdem ein Steuerbetrag, den der Verein nicht schuldet, schuldet er ihn auf Grund der Rechnung, außer er berichtigt sie (§ 11 Abs. 12 UStG). Wann ein Verein Kleinunternehmer ist, erklärt der Artikel Kleinunternehmerregelung im Verein.
03
Rechnung oder Beitragsvorschreibung
Erbringt der Verein eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, muss er eine Rechnung ausstellen, und zwar innerhalb von sechs Monaten (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG). Ein Beispiel ist ein Inserat in der Vereinszeitung für einen Betrieb.
Echte Mitgliedsbeiträge sind dagegen kein Entgelt für eine Leistung und nicht umsatzsteuerbar. Für sie genügt eine Beitragsvorschreibung ohne Umsatzsteuer. Wann ein Beitrag als Entgelt gilt, erklärt der Artikel Mitgliedsbeitrag und Steuer.
04
So rechnet die Excel-Vorlage
In der Excel-Datei trägst du je Position Menge, Beschreibung und Einzelpreis ein. Positionsnummer und Betrag erscheinen automatisch, ohne Menge zählt die Position einmal. Darunter stehen Summe, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag.
Für die Umsatzsteuer trägst du den Steuersatz als Zahl ein, zum Beispiel 20. Bleibt das Feld leer, rechnet die Vorlage ohne Umsatzsteuer. Die Datei enthält keine Makros und keinen Blattschutz, ein zweites Blatt erklärt die Angaben.
05
Rechnungen mit Vereinsbuddy
In Vereinsbuddy entsteht die Rechnung als PDF mit Vereinslogo und fortlaufender Rechnungsnummer, auf Deutsch oder Englisch. Ist die IBAN des Vereins hinterlegt, steht ein QR-Code für die Sofort-Zahlung darauf. Als Steuerregelung stehen Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Reverse Charge und nicht steuerbar zur Auswahl, den passenden Steuerhinweis druckt Vereinsbuddy auf die Rechnung. Ab dem Tarif Standard geht die Rechnung direkt per E-Mail hinaus, und bezahlte Rechnungen zählen ohne eigene Buchung als Einnahme. Details: Rechnungen für Vereine.
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Häufige Fragen
Muss ein Verein Rechnungen ausstellen?
Ja, wenn er eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt, soweit sie nicht Unternehmer ist. Die Rechnung ist dann innerhalb von sechs Monaten auszustellen (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG). Für echte Mitgliedsbeiträge genügt eine Beitragsvorschreibung.
Hat ein Verein eine UID-Nummer, und wann braucht er eine?
Die UID-Nummer gilt nur für den unternehmerischen Bereich. Erbringt der Verein in Österreich Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, oder bewirkt er innergemeinschaftliche Erwerbe, vergibt das Finanzamt sie von Amts wegen. Ein Verein, der nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug hat, etwa als Kleinunternehmer, hat nur dann Anspruch auf eine UID-Nummer, wenn er sie für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Staaten braucht; beantragt wird sie beim Finanzamt mit dem Formular U15 (USP: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Ein Verein ohne unternehmerische Tätigkeit braucht keine.
Darf der Verein Rechnungen per E-Mail schicken?
Ja. Eine elektronische Rechnung gilt als Rechnung, wenn der Empfänger dieser Art der Rechnungsausstellung zustimmt und die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind (§ 11 Abs. 2 UStG).
Braucht eine Rechnung eine Unterschrift?
Nein. Unter den Angaben, die § 11 UStG für eine Rechnung verlangt, ist keine Unterschrift.
Wie lange muss der Verein Rechnungen aufbewahren?
Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 Abs. 1 BAO).
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