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Echt: Beitrag für den Gemeinschaftszweck
Echte Mitgliedsbeiträge zahlen die Mitglieder, weil sie Mitglied sind, nicht für eine konkrete Leistung des Vereins. Laut den Vereinsrichtlinien des BMF ist ein Beweisanzeichen dafür, dass alle Mitglieder den Beitrag laut Statuten gleichermaßen leisten, unabhängig davon, wie oft sie die Einrichtungen des Vereins nutzen. Ein typisches Beispiel ist der Jahresbeitrag eines Musikvereins, der gleich hoch ist, egal wie viele Proben jemand besucht.
Die steuerlichen Folgen:
- Umsatzsteuer: Weil kein Leistungsaustausch stattfindet, sind echte Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerbar.
- Körperschaftsteuer: Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen nicht der Besteuerung, unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.
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Unecht: Beitrag gegen Leistung
Besteht der Zweck des Vereins darin, einzelnen Mitgliedern besondere Leistungen zu erbringen, ist der „Beitrag“ in Wahrheit ein Entgelt. Die Vereinsrichtlinien nennen als Beispiele für solche unechten Mitgliedsbeiträge:
- einen monatlichen Beitrag für die Versorgung der Reitpferde von Mitgliedern,
- „Mitgliedsbeiträge“ für Eintrittskarten eines Kulturvereins,
- Beiträge für die Versorgung der Mitglieder mit Sportartikeln,
- Beiträge für ein Inserat in der Vereinszeitung,
- Beiträge für Kurse und Seminare des Vereins.
Unechte Mitgliedsbeiträge sind umsatzsteuerbar. Ob tatsächlich Umsatzsteuer anfällt, hängt bei einem gemeinnützigen Verein davon ab, in welcher Sphäre die Leistung liegt: In Hilfsbetrieben gilt regelmäßig die Liebhabereivermutung (BMF-Fragen zu Vereinen, Frage 31), sonst kann die Kleinunternehmerregelung greifen oder der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent für begünstigte Vereine (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG). Wie die Sphären zusammenhängen, erklärt der Artikel Fünf Sphären, ein Verein.
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Sonderfall Sportverein
Bei Sportvereinen können Jahresbeiträge eine Gegenleistung dafür sein, dass der Verein seinen Mitgliedern dauerhaft Sportanlagen zur Verfügung stellt, auch wenn manche Mitglieder die Anlagen kaum nutzen. Die Vereinsrichtlinien verweisen dazu auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 21.03.2002, C-174/00, „Kennemer Golf“).
Für gemeinnützige Sportvereine ändert das in der Regel nichts: Ihre Umsätze sind unecht steuerbefreit, wenn der satzungsgemäße Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist. Das gilt nicht für Leistungen aus Gewerbebetrieben und begünstigungsschädlichen Betrieben, etwa einer Kantine (§ 6 Abs. 1 Z 14 UStG).
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Kann das Mitglied den Beitrag absetzen?
In der Regel nicht. Mitgliedsbeiträge sind in der Höhe, die ordentliche Mitglieder laut Statuten zahlen, keine absetzbare Spende, auch nicht bei einem spendenbegünstigten Verein (§ 4a Abs. 7 Z 2 EStG). Freiwillige Zahlungen über diesen Beitrag hinaus können bei einem spendenbegünstigten Verein eine Spende sein.
Eine Ausnahme gibt es für Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen: Sie sind Werbungskosten, wenn sich der Verband nach Statuten und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit den beruflichen Interessen seiner Mitglieder befasst, und nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe (§ 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG).
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Beiträge und Kleinunternehmergrenze
In die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro zählen nur steuerbare Umsätze. Echte Mitgliedsbeiträge zählen deshalb nicht mit. Auch Einnahmen aus unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben müssen laut BMF nicht mitgerechnet werden (BMF-Fragen zu Vereinen, Frage 31). Mehr dazu im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
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Vorschreiben und verbuchen
Echte Mitgliedsbeiträge werden ohne Umsatzsteuer vorgeschrieben und in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Einnahme erfasst. Wer Beiträge und unechte Beiträge, etwa Kursgebühren, getrennt bucht, hat bei einer Prüfung schnell die Antwort parat. Wie Beiträge festgelegt und eingehoben werden, beschreibt der Artikel Mitgliedsbeiträge einheben.
In Vereinsbuddy legst du dafür Beitragsarten an, etwa den Jahresbeitrag und die Kursgebühr, und weist sie den Mitgliedern zu. Ab Tarif Standard geht die Vorschreibung per E-Mail mit QR-Code hinaus. Wird eine Zahlung erfasst, entstehen Rechnung und Buchung automatisch. Ist die Umsatzsteuerpflicht eingeschaltet, legst du je Beitragsart den Tätigkeitsbereich fest, voreingestellt ist der ideelle Bereich.
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Häufige Fragen
Sind Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig?
Echte Mitgliedsbeiträge nicht. Sie werden für den Gemeinschaftszweck gezahlt, nicht für eine konkrete Leistung, und sind deshalb nicht umsatzsteuerbar. Unechte Mitgliedsbeiträge, denen eine Leistung an das einzelne Mitglied gegenübersteht, sind steuerbar.
Was ist ein unechter Mitgliedsbeitrag?
Ein Beitrag, für den das Mitglied eine konkrete Einzelleistung bekommt, etwa einen Kurs, Eintrittskarten, Sportartikel oder die Versorgung seines Reitpferds. Steuerlich ist das ein Entgelt.
Muss ein Verein Mitgliedsbeiträge versteuern?
Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen laut den Vereinsrichtlinien des BMF nicht der Besteuerung, unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht. Unechte Mitgliedsbeiträge werden der Sphäre zugeordnet, in der die Leistung erbracht wird.
Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
In der Regel nicht. Mitgliedsbeiträge in der satzungsgemäßen Höhe für ordentliche Mitglieder sind keine absetzbare Spende (§ 4a Abs. 7 Z 2 EStG). Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen können Werbungskosten sein (§ 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG).
Zählen Mitgliedsbeiträge zur Kleinunternehmergrenze?
Echte Mitgliedsbeiträge nicht, weil sie nicht steuerbar sind. Unechte Beiträge zählen nur mit, soweit sie steuerbar sind und nicht aus einem unentbehrlichen oder entbehrlichen Hilfsbetrieb stammen.
Gilt für die Beitrittsgebühr dasselbe?
Wird die Beitrittsgebühr wie der Mitgliedsbeitrag aufgrund der Mitgliedschaft und nicht für eine konkrete Leistung verlangt, gelten dieselben Regeln. Steht ihr eine Leistung gegenüber, ist sie wie ein unechter Beitrag zu behandeln.
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