01
Spenden sauber erfassen
Vereinsbuddy unterscheidet Geldspende, Sachspende, Dienstleistungsspende und Sammelspende, etwa die Sammlung bei einer Veranstaltung. Erfasst werden Datum, Betrag und Verwendungszweck, bei Sach- und Dienstleistungsspenden der geschätzte Wert und eine Beschreibung. Außer bei Sammelspenden gehört zu jeder Spende ein Spender. Für absetzbare Geld- und Sachspenden hältst du zusätzlich die Angaben fest, die das Finanzamt braucht.
02
Die Bestätigung als PDF
Beim Anlegen einer Spende erzeugt Vereinsbuddy die Spendenbestätigung als PDF mit fortlaufender Nummer, außer bei Sammelspenden. Der Spender erhält ein Dokument, das er für seine Steuererklärung verwenden kann, und der Verein hat den Beleg gespeichert.
03
Der begünstigte Status - festgehalten
Absetzbar sind Spenden nur bei spendenbegünstigten Vereinen, die beim Finanzministerium registriert sind. Vereinsbuddy hält den begünstigten Status und die zugehörige Registrierungsnummer zum Zeitpunkt der Ausstellung auf jeder Bestätigung fest. Spätere Änderungen in den Einstellungen wirken sich nicht auf bereits ausgestellte Bestätigungen aus.
04
Die Meldung an FinanzOnline vorbereiten
Spendenbegünstigte Vereine müssen absetzbare Spenden über FinanzOnline an das Finanzamt übermitteln. Vereinsbuddy bereitet diese Meldung mit einer Liste der meldbaren Spenden vor, übermittelt wird im FinanzOnline-Portal. Dafür braucht es zu jeder absetzbaren Spende das Geburtsdatum des Spenders und dessen Einwilligung zur Datenübermittlung, beides wird beim Spender erfasst. Was beim Umgang mit diesen Daten zu beachten ist, erklärt der Artikel zur DSGVO im Verein.
05
Jede Geldspende ist gleich verbucht
Geld- und Sammelspenden werden automatisch als Einnahme auf dem gewählten Konto verbucht und erscheinen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sach- und Dienstleistungsspenden erzeugen keine Buchung, weil dabei kein Geld fließt.
Reform 2024
Seit der Gemeinnützigkeitsreform 2024 können deutlich mehr Vereine spendenbegünstigt werden, auch aus Sport, Kunst und Kultur. Für viele Vereine werden damit Spendenbestätigungen und die Pflicht zur Übermittlung an das Finanzamt erstmals relevant.
06
Häufige Fragen
Wann ist eine Spende an unseren Verein absetzbar?
Absetzbar sind Geld- und Sachspenden nur dann, wenn der Verein spendenbegünstigt ist, also beim Finanzministerium auf der Liste der begünstigten Einrichtungen steht. Seit der Gemeinnützigkeitsreform 2024 kommen dafür deutlich mehr Vereine in Frage, auch aus Sport, Kunst und Kultur. Ob euer Verein begünstigt ist und wie ihr es werdet, klärt ihr anhand der BMF-Vorgaben oder mit dem Steuerberater.
Wie melden wir Spenden ans Finanzamt?
Spendenbegünstigte Vereine müssen absetzbare Spenden über FinanzOnline an das Finanzamt übermitteln. Vereinsbuddy bereitet diese Meldung mit einer Liste der meldbaren Spenden vor, übermittelt wird im FinanzOnline-Portal. Dafür braucht es zu jeder absetzbaren Spende das Geburtsdatum des Spenders und dessen Einwilligung zur Datenübermittlung, beides wird beim Spender erfasst.
Brauchen wir eine Registrierungsnummer?
Spendenbegünstigte Vereine haben eine Registrierung beim Finanzministerium. Vereinsbuddy hält den begünstigten Status und die Registrierungsnummer zum Zeitpunkt der Ausstellung auf der Bestätigung fest. Spätere Änderungen in den Einstellungen wirken sich nicht auf bereits ausgestellte Bestätigungen aus.
Landen Spenden automatisch in der Buchhaltung?
Geld- und Sammelspenden ja: Sie werden automatisch als Einnahme verbucht und erscheinen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ein zweites Anlegen ist nicht nötig. Sach- und Dienstleistungsspenden erzeugen keine Buchung, weil dabei kein Geld fließt.
Spendenverwaltung
Spendenbestätigungen ohne Zettelwirtschaft.
Erfassen, bestätigen, ans Finanzamt melden - vorbereitet. 14 Tage kostenlos.