01
Wofür der Kassier geradesteht
Das Vereinsgesetz kennt keinen Kassier. Es verlangt vom Leitungsorgan, meist dem Vorstand, ein Rechnungswesen, das den Anforderungen des Vereins entspricht, insbesondere die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben (§ 21 Abs. 1 VerG). Innerhalb des Vorstands dürfen die Aufgaben aufgeteilt werden (§ 5 Abs. 3 VerG). Die Musterstatuten des Innenministeriums sehen dafür einen Kassier und einen Stellvertreter vor und beschreiben die Rolle in einem Satz: Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
In der Praxis gehören dazu:
- Zahlungsverkehr: Rechnungen bezahlen, Zahlungseingänge prüfen, das Vereinskonto im Blick behalten.
- Kassa: Bareinnahmen und Barausgaben laufend aufzeichnen und die Kassa regelmäßig zählen.
- Belege: zu jeder Buchung einen Beleg sammeln, nummerieren und geordnet ablegen.
- Mitgliedsbeiträge: vorschreiben, Zahlungen zuordnen und an offene Beiträge erinnern.
- Jahresabschluss: die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht erstellen und den Rechnungsprüfern vorlegen.
- Spenden und Steuern: bei spendenbegünstigten Vereinen die Spendenmeldung, bei steuerpflichtigen Tätigkeiten die Unterlagen für die Steuererklärungen.
02
Das Kassierjahr auf einen Blick
Die Fristen hängen am Rechnungsjahr. Die Tabelle geht von einem Rechnungsjahr aus, das dem Kalenderjahr entspricht.
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| laufend | Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, Belege sammeln, Kassa zählen | § 21 Abs. 1 VerG |
| bis Ende Februar | Spenden des Vorjahres über FinanzOnline an das Finanzamt übermitteln (nur spendenbegünstigte Vereine) | § 18 Abs. 8 EStG |
| bis 31. Mai | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht erstellen, innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres | § 21 Abs. 1 VerG |
| vier Monate ab Erstellung | Prüfung durch die Rechnungsprüfer | § 21 Abs. 2 VerG |
| nach der Prüfung | Mitglieder über die geprüfte Rechnung informieren, meist in der Generalversammlung | § 21 Abs. 4 VerG |
| bis 30. April, elektronisch bis 30. Juni | Steuererklärungen für Körperschaft- und Umsatzsteuer, falls der Verein steuerpflichtig ist | § 134 BAO |
| sieben Jahre | Aufzeichnungen und Belege aufbewahren | § 132 BAO |
Ob ein Verein Steuererklärungen abgeben muss, hängt davon ab, in welchen Sphären er tätig ist. Mehr dazu in den Artikeln Fünf Sphären, ein Verein und zur Kleinunternehmerregelung sowie in der Jahresabschluss-Checkliste.
03
Wer unterschreibt, wer entscheidet
Wer über das Vereinskonto verfügen darf, ergibt sich aus den Statuten und aus der Zeichnungsberechtigung bei der Bank. Nach den Musterstatuten des Innenministeriums brauchen schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten die Unterschriften von Obmann und Kassier. Ob sich das im Online-Banking als zweite Freigabe abbilden lässt, hängt von der Bank ab.
Zwei Regeln schützen dabei auch den Kassier selbst:
- Insichgeschäfte: Schließt ein organschaftlicher Vertreter im eigenen Namen oder für einen anderen ein Geschäft mit dem Verein, braucht es die Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters (§ 6 Abs. 4 VerG). Das betrifft etwa einen Auftrag an die eigene Firma.
- Beschlüsse: Beruht eine Handlung auf einem gesetzmäßigen und ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss des zuständigen Organs, entfällt die Ersatzpflicht gegenüber dem Verein, außer das Organ wurde irregeführt (§ 24 Abs. 3 VerG). Größere Ausgaben lässt der Kassier deshalb vom Vorstand beschließen und im Protokoll festhalten.
04
Haftung: wofür du geradestehst
Für Schulden des Vereins haftet der Verein mit seinem Vermögen. Organwalter und Mitglieder haften persönlich nur, wenn sich das aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder einer persönlichen Verpflichtung ergibt, etwa einer Bürgschaft (§ 23 VerG).
Dem Verein gegenüber haftet ein Vorstandsmitglied, wenn es seine Pflichten ohne die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Wer unentgeltlich tätig ist, haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt ist (§ 24 Abs. 1 VerG). Als Beispiele nennt das Gesetz unter anderem die zweckwidrige Verwendung von Vereinsvermögen und das Missachten der Pflichten im Finanz- und Rechnungswesen (§ 24 Abs. 2 VerG).
Für Abgaben gilt eine eigene Regel: Die zur Vertretung berufenen Personen erfüllen die steuerlichen Pflichten des Vereins und sorgen dafür, dass Abgaben aus den verwalteten Mitteln bezahlt werden (§ 80 BAO). Können Abgaben wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht eingebracht werden, haften diese Vertreter neben dem Verein (§ 9 BAO). Ob das den Kassier betrifft, hängt davon ab, ob er laut Statuten zur Vertretung berufen ist.
Im Alltag
Belege vollständig ablegen, größere Ausgaben vom Vorstand beschließen lassen und den Rechnungsprüfern alle Unterlagen vorlegen. So bleibt die Arbeit des Kassiers auch Jahre später nachvollziehbar.
05
Die Übergabe an den Nächsten
Ein Kassierwechsel fällt meist mit der Generalversammlung zusammen. Zur Übergabe gehören:
- Kassasturz mit Protokoll: die Kassa gemeinsam zählen, Betrag und Datum festhalten, beide unterschreiben.
- Kontostände zum Übergabetag: Kontoauszüge aller Vereinskonten und Sparbücher.
- Zeichnungsberechtigung bei der Bank: die alte Berechtigung löschen und die neue eintragen lassen. Welche Unterlagen die Bank dafür verlangt, am besten vorab erfragen, oft sind es das Wahlprotokoll und ein aktueller Vereinsregisterauszug.
- Zugänge: Online-Banking, Vereinssoftware, FinanzOnline für die Spendenmeldung und gemeinsame Postfächer.
- Unterlagen: Aufzeichnungen und Belege der letzten sieben Jahre, Verträge, Förderzusagen und Daueraufträge.
- Offene Posten: unbezahlte Rechnungen, offene Mitgliedsbeiträge und zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderungen.
- Meldung an die Vereinsbehörde: Gehört der Kassier laut Statuten zu den organschaftlichen Vertretern, gibt der Verein den neuen Kassier binnen vier Wochen nach der Bestellung bekannt (§ 14 Abs. 2 VerG).
06
Werkzeuge, die dir Arbeit abnehmen
Wer mit Excel oder auf Papier arbeitet, findet kostenlose Vorlagen für Kassabuch, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Vermögensübersicht, Rechnungsprüfbericht und Spendenbestätigung, dazu einen Kassabericht für die Generalversammlung und Vorlagen für Rechnungen, Beitragsvorschreibungen und Mahnungen.
In Vereinsbuddy führt der Kassier Kassa und Bankkonten als eigene Konten, fotografiert Belege mit dem Handy und prüft die Werte, die eine KI daraus ausliest. Ist das Vereinskonto verbunden (ab Tarif Standard), schlägt Vereinsbuddy für Zahlungseingänge die Zuordnung zu offenen Beiträgen oder Rechnungen vor. Für den Jahresabschluss entstehen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die Kontostände zum Stichtag als PDF, dazu ein ZIP mit allen Belegen für die Rechnungsprüfer. Weitere Vorstandsmitglieder lassen sich mit eigenem Zugang einladen.
07
Häufige Fragen
Muss ein Verein einen Kassier haben?
Das Vereinsgesetz schreibt keinen Kassier vor. Es verlangt ein Leitungsorgan aus mindestens zwei Personen (§ 5 Abs. 3 VerG) und ein Rechnungswesen (§ 21 VerG). Wer sich um die Finanzen kümmert, regeln die Statuten. Die Musterstatuten des Innenministeriums sehen dafür einen Kassier vor.
Haftet der Kassier mit seinem Privatvermögen?
Für Schulden des Vereins grundsätzlich nicht, dafür haftet der Verein mit seinem Vermögen (§ 23 VerG). Dem Verein gegenüber haftet ein ehrenamtlicher Kassier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern Statuten oder Vereinbarungen nichts anderes vorsehen (§ 24 Abs. 1 VerG). Für nicht bezahlte Abgaben können die zur Vertretung berufenen Personen haften, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt haben (§ 9 BAO).
Darf der Kassier allein über das Vereinskonto verfügen?
Das legen die Statuten und die Zeichnungsberechtigung bei der Bank fest. Die Musterstatuten des Innenministeriums verlangen in Geldangelegenheiten die Unterschriften von Obmann und Kassier.
Wie lange muss der Kassier Belege aufbewahren?
Sieben Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen gemacht wurden (§ 132 Abs. 1 BAO). Die Unterlagen gehören dem Verein und gehen bei einem Wechsel an den neuen Kassier.
Muss ein neuer Kassier der Vereinsbehörde gemeldet werden?
Wenn er laut Statuten zu den organschaftlichen Vertretern gehört, ja. Der Verein gibt ihn binnen vier Wochen nach der Bestellung bekannt, mit Funktion, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustellanschrift und Beginn der Vertretungsbefugnis (§ 14 Abs. 2 VerG).
Was tun, wenn die Kassa nicht stimmt?
Zuerst nach der Ursache suchen: fehlende Belege, Beträge in der falschen Spalte oder nicht erfasste Einzahlungen auf das Konto. Bleibt eine Differenz, wird sie als Kassadifferenz eingetragen und den Rechnungsprüfern erklärt.
Vereinsbuchhaltung aus Österreich
Das Kassierjahr mit weniger Aufwand.
Kassa und Konten, Belege per Foto und der Jahresabschluss für die Rechnungsprüfer. 14 Tage kostenlos testen.