01
Aufbau des Kassaberichts
- Überblick: Kassa und Konten zu Beginn, Einnahmen, Ausgaben, Ergebnis und Stand am Ende des Rechnungsjahres.
- Einnahmen und Ausgaben: so gegliedert, wie es zum Verein passt.
- Vermögen und Verbindlichkeiten am Ende des Rechnungsjahres.
- Erläuterungen zu dem, was die Zahlen allein nicht zeigen.
- Prüfung: Bestätigung der Rechnungsprüfer oder Hinweis auf festgestellte Mängel.
- Ort, Datum und Unterschrift des Kassiers.
Die letzte Seite erklärt die Rechtsgrundlagen und gehört nicht zum Bericht.
02
Was das Vereinsgesetz verlangt
Das Leitungsorgan erstellt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht (§ 21 Abs. 1 VerG). Die Rechnungsprüfer prüfen sie innerhalb von vier Monaten ab Erstellung (§ 21 Abs. 2 VerG). Danach informiert das Leitungsorgan die Mitglieder über die geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Geschieht das in der Mitgliederversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden (§ 21 Abs. 4 VerG).
Einen Kassabericht als eigenes Dokument schreibt das Gesetz nicht vor. Er ist ein Weg, diese Information geordnet zu geben.
03
Zahlen, die zusammenpassen
Die Zahlen stammen aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Vermögensübersicht. Anfangsbestand plus Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Endbestand in Kassa und Konten. Umbuchungen zwischen Kassa und Konto, etwa eine Bareinzahlung, sind weder Einnahme noch Ausgabe. Geht die Rechnung nicht auf, deutet das auf fehlende, doppelt erfasste oder falsch eingetragene Beträge hin.
Unter Erläuterungen gehört, was die Zahlen allein nicht zeigen, etwa eine größere Anschaffung, ein Fest mit hohen Einnahmen und Ausgaben oder offene Rechnungen am Jahresende.
04
Genehmigung und Entlastung
Das Vereinsgesetz verlangt, dass die Mitglieder informiert werden. Eine Abstimmung über den Rechnungsabschluss oder die Entlastung des Vorstands schreibt es nicht vor. Die Musterstatuten des Innenministeriums weisen der Generalversammlung die Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer zu, ebenso die Entlastung des Vorstands. Maßgeblich sind die eigenen Statuten.
05
Zahlen aus Vereinsbuddy
Vereinsbuddy erstellt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus den laufenden Buchungen als PDF, mit Einnahmen und Ausgaben nach Kategorien und den Kontoständen. Für die Rechnungsprüfer gibt es zusätzlich ein ZIP mit allen Belegen. Details: Vereinsbuchhaltung.
06
Häufige Fragen
Muss der Kassabericht schriftlich sein?
Das Vereinsgesetz verlangt, dass das Leitungsorgan die Mitglieder über die geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung informiert (§ 21 Abs. 4 VerG). Eine Form schreibt es dafür nicht vor. Ein schriftlicher Bericht macht die Zahlen nachvollziehbar und lässt sich dem Protokoll beilegen.
Wer trägt den Kassabericht vor?
Das Gesetz legt keine Person fest, zuständig für die Information ist das Leitungsorgan. Geschieht sie in der Mitgliederversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden (§ 21 Abs. 4 VerG). Die Vorlage sieht die Unterschrift des Kassiers vor.
Was ist der Unterschied zum Rechnungsprüfbericht?
Den Kassabericht erstellt der Vorstand über die Finanzen des Jahres. Den Prüfbericht schreiben die Rechnungsprüfer über ihre Prüfung der Finanzgebarung. Eine Vorlage dafür gibt es unter Rechnungsprüfbericht.
Bis wann muss die Einnahmen- und Ausgabenrechnung fertig sein?
Innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres (§ 21 Abs. 1 VerG). Die Rechnungsprüfer haben ab der Erstellung vier Monate Zeit für die Prüfung (§ 21 Abs. 2 VerG).
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