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Aufbau der Vorlage

  • Geldbestände: Kassa laut Zählung, Konten und Sparbücher laut Kontoauszug zum Stichtag.
  • Forderungen: was dem Verein zusteht, aber noch nicht eingegangen ist, etwa offene Mitgliedsbeiträge, unbezahlte Rechnungen oder zugesagte Förderungen.
  • Sonstiges Vermögen (optional): Geräte, Instrumente, Fahrzeuge, Vorräte oder Wertpapiere, mit nachvollziehbaren und jedes Jahr gleich ermittelten Werten.
  • Verbindlichkeiten: was der Verein schuldet, etwa offene Rechnungen, Kostenersätze an Mitglieder oder Darlehen.

Unter jeder Überschrift stehen leere Zeilen für deine eigenen Positionen. Der Saldo ist das Vermögen minus die Verbindlichkeiten, die Spalte Vorjahr zeigt die Entwicklung.

02

Stichtag und Abstimmung

Stichtag ist üblicherweise der letzte Tag des Rechnungsjahres, also der Tag, mit dem die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung endet. Die Veränderung der Geldbestände gegenüber dem Vorjahr lässt sich mit dem Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vergleichen. Weichen die Beträge ab, fehlen Buchungen, oder es ist Geld geflossen, das weder Einnahme noch Ausgabe war, etwa ein Darlehen.

03

Was das Gesetz verlangt

Nach § 21 Abs. 1 VerG erstellt das Leitungsorgan zum Ende des Rechnungsjahres innerhalb von fünf Monaten eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht. Einen Aufbau schreibt das Gesetz nicht vor. Die Rechnungsprüfer prüfen beides innerhalb von vier Monaten ab der Erstellung.

Vereine, deren gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsjahren jeweils eine Million Euro überstiegen, stellen stattdessen einen Jahresabschluss mit Bilanz auf (§ 22 VerG).

04

In Vereinsbuddy

Der Jahresabschluss in Vereinsbuddy enthält die Kontostände zum Stichtag je Konto mit Anfangssaldo, Bewegungen und Endsaldo, das sind die Geldbestände der Vermögensübersicht. Welche Rechnungen und Mitgliedsbeiträge offen sind, zeigt Vereinsbuddy bei den Rechnungen und im Beitragsbereich. Sonstiges Vermögen und Verbindlichkeiten ergänzt du in der Vorlage.

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Häufige Fragen

Muss auch ein kleiner Verein eine Vermögensübersicht erstellen?

Ja. § 21 Abs. 1 VerG verlangt die Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht unabhängig von der Größe des Vereins. Bei einem kleinen Verein besteht sie oft nur aus Kassa und Konto.

Müssen Instrumente und Geräte in die Vermögensübersicht?

Das Gesetz legt das nicht fest. Viele kleine Vereine führen nur Geldbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten. Nimmst du Sachwerte auf, setz nachvollziehbare Werte an und ermittle sie jedes Jahr auf dieselbe Weise.

Was ist der Unterschied zu einer Bilanz?

Eine Bilanz folgt festen Gliederungs- und Bewertungsregeln und ist Teil des Jahresabschlusses, den Vereine erst über den Grenzen des § 22 VerG aufstellen müssen. Die Vermögensübersicht ist eine einfachere Aufstellung ohne vorgeschriebenen Aufbau.

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