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Was die Vorlage enthält

Seite eins hat leere Zeilen für Einnahmen und Ausgaben, die du so gliederst, wie es für deinen Verein passt, dazu die Summen und das Ergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag.

Seite zwei stimmt die Geldbestände ab: Der Anfangsbestand von Kassa und Konten plus Einnahmen minus Ausgaben muss den Endbestand laut Kassa und Kontoauszügen ergeben. Eine Differenz deutet auf fehlende, doppelt erfasste oder falsch eingetragene Beträge hin.

02

Was in die Rechnung gehört

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung folgt dem Zahlungsprinzip: Eingetragen wird, was im Rechnungsjahr tatsächlich eingegangen oder bezahlt worden ist. Offene Mitgliedsbeiträge oder unbezahlte Rechnungen gehören nicht hinein, sondern in die Vermögensübersicht.

Umbuchungen zwischen Kassa und Konten, etwa eine Bareinzahlung auf das Vereinskonto, sind weder Einnahme noch Ausgabe. Die Beträge übernimmst du aus Kassabuch und Kontoauszügen.

03

Fristen und Prüfung

Das Leitungsorgan erstellt die Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres. Das Rechnungsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, darf aber zwölf Monate nicht überschreiten (§ 21 Abs. 1 VerG). Die Rechnungsprüfer prüfen innerhalb von vier Monaten ab der Erstellung, danach informiert das Leitungsorgan die Mitglieder über die geprüfte Rechnung (§ 21 Abs. 2 und 4 VerG).

Waren die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsjahren jeweils höher als eine Million Euro, stellt der Verein ab dem folgenden Rechnungsjahr einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf (§ 22 VerG). Hat der Verein einen steuerpflichtigen Betrieb, gelten für den steuerlichen Gewinn zusätzlich die Steuergesetze.

04

In Vereinsbuddy

Vereinsbuddy erstellt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus den laufenden Buchungen, gegliedert nach Kategorien, dazu die Kontostände zum Stichtag je Konto mit Anfangssaldo, Bewegungen und Endsaldo. Beides gibt es als PDF, dazu ein ZIP mit allen Belegen für die Rechnungsprüfer. Mehr dazu unter Vereinsbuchhaltung.

05

Häufige Fragen

Muss jeder Verein eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen?

Ja, außer er muss nach § 22 VerG einen Jahresabschluss aufstellen. Das Leitungsorgan erstellt sie zum Ende des Rechnungsjahres innerhalb von fünf Monaten, zusammen mit einer Vermögensübersicht (§ 21 Abs. 1 VerG).

Gehören offene Mitgliedsbeiträge in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Nein. Gezählt wird nur, was im Rechnungsjahr tatsächlich eingegangen ist. Offene Beiträge stehen als Forderung in der Vermögensübersicht.

Wer bekommt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Zuerst die Rechnungsprüfer, die sie innerhalb von vier Monaten prüfen. Danach informiert das Leitungsorgan die Mitglieder über die geprüfte Rechnung. Geschieht das in der Mitgliederversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden (§ 21 Abs. 2 und 4 VerG).

Muss die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung an das Finanzamt?

Das Vereinsgesetz sieht das nicht vor. Ob der Verein eine Steuererklärung abgibt, hängt von seinen Tätigkeiten ab, etwa von einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Umsatzsteuerpflicht.

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